Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Albert Kerbl GmbH

1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2.Vertragsabschluss
Wenn mündlich oder fernmündlich Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Lieferung
Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wir sind berechtigt, den vollständigen Abruf der vereinbarten Leistungen binnen eines Jahres nach Vertragsschluss zu verlangen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik oder ähnliche Umstände – auch bei unseren Lieferanten – unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Diese Ereignisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügender Belieferung seitens unserer Vorlieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns zu liefernden Ware getroffen haben und wir den Käufer unverzüglich auf das Hindernis für die Belieferung hingewiesen haben. Wir verpflichten uns, in diesem Fall unsere Ansprüche gegen die Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. Wir verpflichten uns für den Fall, dass wir endgültig von der Leistungspflicht frei werden, zur Rückzahlung der vom Vertragspartner bereits erbrachten Leistung. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch-, oder Niedrigwasserzuschläge können dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware mit unseren Fahrzeugen befördert wird. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr.

4. Verpackung
Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Käufers verpackt. Leihverpackungen sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

5. Mängelrügen
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Ist der Besteller ein Vollkaufmann, so leisten wir für die Mängelfreiheit unseres Produkts Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Mängelrügen berechtigen nur zur Minderung. Wir haften nur für grobes Verschulden im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bahnamtlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen die Bahn nicht erlischt. Beschädigungen auf dem Bahntransport berechtigen uns gegenüber nicht zu Annahmeverweigerung.

6. Zahlung
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung berechnet. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur als zahlungshalber. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung, sofern der Lieferant den Scheck unverzüglich bei der Bank zur Einlösung eingereicht hat. Auf dem Kontokorrentkonto werden die einzelnen Rechnungsbeträge des Kunden ab Verzugseintritt (Zugang Mahnung 1) bzw. spätestens einen Monat nach Rechnungsdatum der in den Schuldsaldo eingestellten Rechnungen mit 8%-Punkten über dem Basissatz gemäß §1 DÜG verzinst. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen (§ 28b Nr. 4 BDSG). Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von dem Lieferanten nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Sollten wir dem Käufer Ratenzahlungen gewähren, so hat sich dieser unbedingt an die Einhaltung der Zahlungstermine zu halten. Die Nichteinhaltung eines Ratenzahlungstermins wird als endgültige, ernsthafte Leistungsverweigerung gewertet, wenn nicht der Käufer innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablauf Gegenteiliges erklärt. Auf diese Wirkung wird der Käufer nicht mehr besonders hingewiesen.

7. Leistungsstörungen
Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlungen nicht einhält. Wir können in diesen Fällen auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Bei Annahmeverzug des Käufers können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer uns geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Wir können die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache; der Käufer verwahrt diese für uns. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers Auskunft über den Bestand der noch bei ihm gelagerten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware innerhalb einer Woche zu geben und diese unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben. Der Käufer hat die uns gehörenden Waren auf unser Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung der Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an uns ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Vermischung oder Vermengung Miteigentum erworben haben, tritt der Käufer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der unserem Miteigentumsanteil an den veräußerten Waren entspricht, an uns ab. Veräußert der Käufer Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an uns ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungspfl ichten nachkommt, werden wir die Abtretungen nicht offen legen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 30%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

9. Haftung
Wir haften nur für grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

10. Erfüllungsort
Unsere Geschäftsräume sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischendem Kunden und uns, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

11. Gerichtsstand
Die Parteien sind sich einig, dass die Gerichtsstandvereinbarung in örtlicher und sachlicher Hinsicht wirken soll. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so können wir am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.

12. Preise
Preise gelten laut Preisvereinbarung mit der Firma Albert Kerbl GmbH. Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Mehrwertsteuer. Zölle, Untersuchungsabgaben, Währungsausgleichsbeträge und andere auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Gebühren sind von dem Käufer zu tragen.